Kirchensteuer       
auch vorm Examen schon ein Thema

Viele glauben:
Was interessiert mich das, solange ich nichts verdiene?
Dann zahle ich ja noch keine Kirchensteuer!

Das kann sich als ein teurer Irrtum erweisen.

In Deutschland unterliegt der Kirchensteuer nicht nur das Einkommen,
das während der Kirchenmitgliedschaft erzielt wird.
Der Kirchensteuer unterliegt das gesamte Einkommen eines Jahres,
in dem man irgend­wann einmal einer Kirche angehört hat.
Lediglich die Höhe der fälligen Kirchensteuer hängt davon ab,
wie lange man im betreffenden Jahr kirchensteuerpflichtig war.

Wie ist das zu erklären?

Die Kirchensteuer wird aus der Einkommensteuer errechnet.

Die Einkommensteuer wird nun nicht Monat für Monat berechnet,
sondern jeweils für ein volles Jahr.
Für den Steuerpflichtigen ist das in aller Regel günstiger
als eine Berechnung Monat für Monat.
Bei jährlicher Berechnung macht sich die Steuerprogression
weniger bemerkbar, wenn in bestimmten Monaten
das Einkommen besonders hoch ist, z. B. durch Weihnachtsgeld.

Wenn nun aber die Einkommensteuer für ein volles Jahr
berechnet wird –
wie bestimmt man dann daraus die Kirchensteuer,
wenn jemand im Laufe eines Jahres aus der Kirche ausgetreten ist?
Das ist in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland so geregelt
wie im „Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen“:

„Besteht die Kirchensteuerpflicht
nicht während des ganzen Kalenderjahres,
wird für jeden Kalendermonat,
in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist,
je ein Zwölftel des Betrages erhoben,
der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht
als Jahressteuerschuld ergeben würde.“
(aus § 5 KiStG)

Das bedeutet: Es kommt überhaupt nicht darauf an,
ob man in dem Monat, in dem man ein Einkommen erzielt hat,
kirchensteuerpflichtig war oder nicht.
Es kann vorkommen,
dass man in der Zeit der Kirchensteuerpflicht
keinen Cent Einkommen hatte
und trotzdem Kirchensteuer zahlen muss,
weil man nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht in demselben Jahr
noch einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielt hat.

Wer nicht unfreiwillig Kirchensteuer zahlen will –
oder so wenig wie möglich –
wartet am besten nicht zu lange mit seinem Kirchenaustritt.

Wer voraussichtlich in diesem Jahr noch
Einkommensteuer zu zahlen hat,
erklärt seinen Kirchenaustritt am besten so bald wie möglich.

Wer voraussichtlich im nächsten Jahr
Einkommensteuer zu zahlen hat,
erklärt seinen Kirchenaustritt am besten noch in diesem Jahr.

Für bestimmte Bundesländer empfiehlt es sich,
den Austritt spätestens im November dieses Jahres zu erklären.

In einigen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht
zwar schon mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde –
    soviel ich weiß, gehören dazu Bayern, Niedersachsen,
    Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
    und Sachsen-Anhalt –
aber in anderen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht
erst einen Monat später –
    soviel ich weiß, gehören dazu Brandenburg, Bremen, Hamburg,
    Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein
    und Thüringen.
Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Informationen zum Kirchenaustritt – Wie macht man das? –
findet man auf der Seite FAQ Kirchenaustritt
des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. IBKA.Disclaimer

 
Bedenken?

     Weil die Kirchen doch so viel Gutes tun?

Wenn Sie damit all die Krankenhäuser, Altenheime und Heime für Behinderte meinen, all die Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und sonstigen sozialen Einrichtungen –
dann sollten Sie wissen:

Mit Ihren Kirchensteuern hat das herzlich wenig zu tun.

Kirchliche Krankenhäuser werden ebenso finanziert
wie andere Krankenhäuser auch:
Für Investitionen kommt die öffentliche Hand auf,
für die Behandlung der Kranken und die laufenden Kosten
die Krankenkassen.
Gelder aus Kirchensteuern werden dafür nicht verwendet;
davon wird allenfalls einmal etwas für einen Krankenhaus-Seelsorger
ausgegeben oder für eine Krankenhaus-Kapelle.

Ähnliches gilt für andere stationäre pflegesatzabhängige Einrichtungen,
z. B. Altenheime.

Kindergärten werden hauptsächlich durch Elternbeiträge
und durch die öffentliche Hand finanziert;
der Anteil der Kirchen liegt in der Regel unter 20 Prozent.

Insgesamt kommen sozialen Diensten dieser Art
nur ca. 10–20 Prozent der Kirchensteuern zugute.

Sie können viel mehr für soziale und karitative Zwecke tun,
wenn Sie aus der Kirche austreten
und das gesparte Geld – ganz oder teilweise – einer gemeinnützigen Organisation Ihrer Wahl spenden.

     Weil Sie kein „Trittbrettfahrer“ sein wollen?

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.
Selbst wenn Sie alles gesparte Geld in die eigene Tasche stecken
und keinen Cent für Spenden ausgeben,
entgeht der Allgemeinheit nicht viel.
Im Gegenteil:
Oft hat die Allgemeinheit sogar einen Vorteil davon,
wenn ein Kirchensteuerzahler aus der Kirche austritt.

Wer keine Kirchensteuer mehr bezahlt,
kann sie nicht mehr bei der Einkommensteuer geltend machen,
bezahlt also mehr Einkommensteuer.
Die seit 2009 gültigen Einkommensteuersätze
liegen bei 14 Prozent und darüber.
20 Prozent Einkommensteuer
auf jeden zusätzlichen Euro zu versteuerndes Einkommen
sind schon bei einem relativ bescheidenen Einkommen zu zahlen:
beispielsweise
bei einem zu versteuernden Einkommen
von 11304 Euro jährlich bzw. durchschnittlich 942 Euro monatlich
für einen Alleinstehenden ohne Kinder (Stand 2010).

So gewinnt die Allgemeinheit durch die zusätzliche Einkommensteuer
häufig mehr als die ca. 10–20 Prozent der Kirchensteuer,
die für soziale Dienste verwendet werden.

     Weil Sie einen Arbeitsplatz brauchen?

Wenn Sie einen Arbeitsplatz in einem Krankenhaus brauchen,
in einem Heim für Alte oder Behinderte, in einem Kindergarten
oder in einer Beratungsstelle –
und wenn Sie vielleicht außerdem noch regional gebunden sind –
dann könnten Sie einen wichtigen Grund haben,
in der Kirche zu bleiben.

Denn kirchliche Einrichtungen dieser Art
stellen oft nur Kirchenmitglieder ein,
teilweise nur Mitglieder der eigenen Kirche.

Wenn Sie aber nicht auf einen Arbeitsplatz in einer kirchlichen Einrichtung angewiesen sind,
dann könnte diese Einstellungspraxis für Sie ein weiterer Grund sein,
aus der Kirche auszutreten:
Wollen Sie noch eine Kirche unterstützen,
die – durch ihre sozialen Einrichtungen – Menschen dazu nötigt,
gegen ihre Überzeugung Kirchenmitglied zu bleiben?
Die sie zum Heucheln nötigt
und dann auch noch bei ihnen abkassiert?

     Weil Sie Christ sind oder Christin?

Müssen Sie deshalb Kirchenmitglied sein?

Jesus sprach:
„Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen,
da bin ich mitten unter ihnen.“ (Matth. 18,20)

Es gibt Christen, die nicht viel Sinn darin sehen,
mit ihren Kirchensteuern Akademikergehälter von Geistlichen
zu finanzieren.
Lieber treten sie aus der Kirche aus, um mehr Geld
für Werke der Nächstenliebe ausgeben zu können.
Auch so kann Christsein aussehen.

     Weil Sie meinen, eine Kirchenmitgliedschaft gehöre
       zum Christsein einfach dazu?

So können Sie es natürlich sehen. Das ist Ihre Entscheidung.

Nur glauben Sie bitte nicht, Sie täten damit etwas
zum Wohle der Allgemeinheit.

Für die Allgemeinheit bedeutet die Kirchensteuer eine Belastung:
Durch den Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgaben
entstehen erhebliche Steuermindereinnahmen –
im Jahre 2010 waren das 2,79 Milliarden Euro.
     (Quelle: 22. Subventionsbericht der Bundesregierung, S. 79)

Nicht annähernd ausgeglichen werden diese Mindereinnahmen
durch jenen Anteil der Kirchensteuer,
der für soziale Einrichtungen zum Wohle der Allgemeinheit
verwendet wird:
10 Prozent von ca. 9,2 Milliarden Euro Kirchensteueraufkommen
im Jahre 2010 sind nur ca. 0,92 Milliarden Euro,
und 20 Prozent sind gerade einmal 1,84 Milliarden Euro.

Für die Allgemeinheit ist die Kirchensteuer ein Verlustgeschäft.

Irene Nickel

Kontakt

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