Veröffentlicht in MIZ Disclaimer Nr. 2/95 –
als zweiter von zwei Aufsätzen zur weltanschaulichen Kindererziehung.
Der erste –
Kinder, Grundrechte, Religionsfreiheit Disclaimer, in MIZ Nr. 2/94 – befasste sich mit rechtlichen Aspekten.
 

Irene Nickel

Erziehung zu Selbstbestimmung und Toleranz

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ So formuliert das Sozialgesetzbuch1 zwei wichtige Erziehungsziele. Menschenrechte und Menschenwürde werden verwirklicht in selbstbestimmtem, eigenverantwortlichem Handeln2. Toleranz ist die Achtung vor den Rechten und vor der Würde anderer Menschen.
 

Seelische Grundlagen der Selbstbestimmung

Die Erziehung zur Selbstbestimmung beginnt früh. Gute Bedingungen für die allgemeine seelische Entwicklung des Kindes sind zugleich gute Bedingungen für das Heranreifen zur Selbstbestimmung. Geistige und seelische Voraussetzungen müssen zusammentreffen, damit ein Mensch sein Leben nach eigenen Einsichten gestalten kann. Die Fähigkeit, Alternativen zu erkennen und zu beurteilen, eröffnet Möglichkeiten zur Selbstbestimmung. Wieweit diese Möglichkeiten genutzt werden können, das hängt ab von seelischen Gegebenheiten. Ist ein Mensch imstande, sich unangenehmen Erkenntnissen zu stellen und Konsequenzen daraus zu ziehen? Oder wird er zum Gefangenen seiner seelischen Bedürfnisse?

Glücklich ist das Kind, das zu seinen Eltern eine beständige, von gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Liebe erfüllte Beziehung gewinnen konnte. Es erlebt Befriedigung seiner seelischen Bedürfnisse – in einer Beziehung zu Menschen, die zwar unvollkommen sind, aber real, lebendig, sinnlich erfahrbar.

Ein solches Kind gewinnt die innere Freiheit zur religiösen Selbstbestimmung. Es braucht nicht unbedingt einen (vermeintlich) vollkommenen Gott. Es kann Fragen wie „Gibt es Gott?“ sachlich und gelassen prüfen. Selbst wenn es in seiner Kindheit einen Gott liebgewonnen hat, kann es den Schmerz über den Verlust ertragen.

Anders geht es den Menschen, von denen der Psychoanalytiker Erwin Bartosch schreibt: „Warum nimmt einer die Religion als Selbstobjekt und nicht einen Menschen? Warum zieht er ein Selbstobjekt, das nur in seiner Phantasie verfügbar ist, einem Menschen, der real-sinnlich erlebt werden kann, vor?“ Bartosch meint: „In den Fällen, in denen sich später eine starre oder absolute Ideologie ausbildet, müssen ein bestimmtes Ausmaß und eine bestimmte Art des Versagens von seiten der Eltern vorliegen. Die Enttäuschung muss so weit gehen, dass die Hoffnung des Kindes, von einem anderen Menschen bekommen zu können, was es braucht, nicht mehr gegeben ist.“3

So ein Kind kann Eltern haben, die es mit den besten Absichten und in gewissenhafter Pflichterfüllung erzogen haben. Gute Absichten ersetzen nicht jenes Einfühlungsvermögen, das Eltern zeigen müssen, damit ihr Kind sich verstanden fühlt. Gute Absichten ersetzen auch nicht die innere Freiheit, die Eltern brauchen, damit sie ihrem Kinde die Freiheit geben können, seine eigene Persönlichkeit zu entfalten. Es gibt unfreie Kinder, die in einem fort sauber und still sein müssen, und unfreie Kinder, die in einem fort toben und schmieren müssen, um in den Augen der Eltern ein „richtiges Kind“ zu sein. Manch ein Mensch wächst heran, der sich von keinem anderen Menschen verstanden und akzeptiert fühlt – nur von seinem „Gott“.

Einem solchen Menschen muss sein „Gott“ unersetzlich4 erscheinen. Er fühlt ein starkes Bedürfnis, an diesem Gott festzuhalten – und gerät in Versuchung, sich zur Marionette dieses seelischen Bedürfnisses zu machen.
 

Taufe

Der Säugling begreift religiöse Vorstellungen noch nicht, er kann sie weder gläubig annehmen noch atheistisch ablehnen. Viele christliche Eltern wollen nicht warten. Von Anfang an beziehen sie den Säugling ein in ihre Religionsausübung. Früh lassen sie ihn taufen. „Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten“, so können sie lesen im „Katechismus der katholischen Kirche“, Absatz 1250.

Joachim Kahl lehnt die Kindertaufe ab und meint, dabei wäre ein wehrloser Mensch unbefragt zu einer kirchlichen Handlung gezwungen und zum willenlosen Objekt eines kultischen Aktes degradiert5.

Es ist eine religiöse Frage, welche der beiden Ansichten Zustimmung verdient. Darum gibt es keine allgemeinverbindliche Antwort. Ebensowenig gibt es ein Patentrezept, wie Eltern zur späteren Zufriedenheit ihrer Kinder entscheiden. Ob sie ihnen die frühe Religionsausübung nun „vorenthalten“ oder „aufzwingen“ – nie können sie gewiss sein, dass ihre Entscheidung nicht später beim Kinde auf heftige Ablehnung stößt. Diese Ungewissheit ist unvermeidlich. Eltern sind nicht zu tadeln, wenn sie über die frühe Religionsausübung ihres Kindes so entscheiden, wie sie es für richtig halten.

Problematisch ist die Taufe, wo sie die religiöse Zukunft des Kindes ein für allemal festlegen soll. Auch für die Zeit, in der das Kind religionsmündig ist und über seine religiöse Zugehörigkeit selbst zu entscheiden hat.

Nach dem Willen der Kirchen soll mit der Taufe eine lebenslange Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft beginnen. Zugleich verlangen die Kirchen eine entsprechende Erziehung des getauften Kindes. Bei einer evangelischen Taufe „fragt der Pfarrer Eltern und Paten, ob sie für eine christliche Erziehung des Kindes sorgen wollen.“6 Bei einer katholischen Taufe stellt der Zelebrant fest: „Liebe Eltern! Sie haben für Ihr Kind die Taufe erbeten. Damit erklären Sie sich bereit, es im Glauben zu erziehen.“7 Einig sind sich evangelische wie katholische Kirche, dass das Kind nach der Taufe nicht sich selbst gehöre, sondern Christus8. Dieser kirchliche Lehrsatz lässt keinen Raum für die religiöse Selbstbestimmung des getauften Kindes.

Welche Bedeutung die kirchlichen Lehren für das getaufte Kind bekommen, hängt von seinen Eltern ab. Glücklicherweise stehen sie nicht immer hinter sämtlichen Lehrsätzen ihrer Kirche.
 

Vom Kleinkindalter bis in die Grundschulzeit

Zur Selbstbestimmung ist es ein weiter Weg. Ehe ein Kind urteilen kann, muss es die Welt erst einmal kennenlernen, mit all ihren vielfältigen und komplizierten Zusammenhängen. Die Fähigkeit zum geistigen Erfassen komplizierter Zusammenhänge reift langsam. Langsam reift auch die Fähigkeit, nachzuempfinden, was all die Situationen und Vorgänge in der Welt für die betroffenen Menschen bedeuten. Diese Fähigkeit erlangt das Kind nicht durch theoretische Belehrungen allein. Diese Fähigkeit entwickelt sich auf der Grundlage eigener Erfahrungen.

Gespräche mit den Eltern helfen dem Kinde, seine Erfahrungen geistig und seelisch zu verarbeiten. Dabei erfährt das Kind einiges über die religiösen oder weltanschaulichen Vorstellungen seiner Eltern. Vertrauensvoll übernehmen jüngere Kinder diese Vorstellungen. Nach meinen Beobachtungen wollen Kinder das bis in die Grundschulzeit hinein.

Wenn ein Erwachsener sich so verhält, dann stellen wir mit Bedauern fest, wie weit entfernt er ist von Kants programmatischem Satz: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“9 Dagegen ist die Unmündigkeit jüngerer Kinder nicht selbstverschuldet. Es wäre nicht fair, dem Kinde ein Ideal überzustülpen, dem es noch gar nicht entsprechen kann. Mündigkeit setzt die Fähigkeit voraus, sachlich begründet zu urteilen. Das jüngere Kind hat die Entwicklung dieser Fähigkeit noch vor sich. Bis dahin sucht es Orientierung bei den Menschen, denen es vertraut. Bis dahin ist das das klügste, was das Kind tun kann.

Schon früh geht es darum, der späteren Selbstbestimmung des Kindes keine Hindernisse in den Weg zu legen. Es ist wichtig, dass das Kind nicht zu der Einstellung gelangt, bestimmte Gedanken dürfe es nicht äußern, ja, es dürfe sie eigentlich überhaupt nicht denken.

Es genügt nicht, wenn Eltern beteuern: „Du darfst sagen, was du denkst.“ Kinder spüren, ob es wirklich so gemeint ist. Oder ob die Eltern im Grunde denken: „Aber wir sind tief enttäuscht, wenn du nicht so denkst, wie wir das für richtig halten.“ Wenn Kinder Angst haben, dass ihr Verhältnis zu den Eltern empfindlich gestört werden könnte, dann sind sie innerlich nicht mehr frei. Sie bekommen Angst vor den Gedanken, die das Verhältnis zu den Eltern bedrohen könnten. Sie möchten solche „gefährlichen“ Gedanken am liebsten weit wegschieben. Es entsteht eine innere Zensur der Gedanken, ein Hindernis für die Selbstbestimmung.

Es gibt Eltern, die sich in ihrem Selbstbewusstsein erschüttert fühlen, wenn sie nicht in jeder Hinsicht Leitbild ihrer Kinder sind. Es gibt Eltern, die haben Angst vor den spitzen Zungen ihrer Mitmenschen. Es gibt Eltern, die fürchten ganz im Ernst, ihr Kind könnte zu ewiger Höllenpein verdammt werden, wenn es vom „rechten Glauben“ abfiele. Es gibt Eltern, die fürchten, ohne Religion würde ihr Kind einem hemmungslosen Egoismus verfallen. Und schließlich gibt es Eltern, die selbst Atheisten oder Agnostiker sind und sogleich Gefahr für das vernunftorientierte Denken wittern, wenn ihre Kinder mehr zum Agnostizismus bzw. mehr zum Atheismus tendieren.

Bei all diesen Eltern droht die Toleranz zur widerstrebenden Duldung zu verkommen. Der Wunsch, zu bestimmten Auffassungen zu erziehen, gewinnt leicht die Oberhand über den Wunsch, zur Selbstbestimmung zu erziehen. Vorurteile, Befürchtungen und Abneigungen werden an die Kinder weitergegeben. Auch dadurch entsteht geistige Zensur, Einengung der Selbstbestimmung. Welches Kind möchte schon zu den Leuten gehören, die es abzulehnen gelernt hat?

Toleranz zeigt sich nicht zuletzt in Äußerlichkeiten. Wenn Kinder in Kindergarten und Schule nach Konfessionen bzw. Weltanschauungen getrennt werden, dann sehen sie: Andersdenkende sind Menschen, mit denen man keine Gemeinschaft hat. Sie lernen, Andersdenkende auszugrenzen. Sie lernen Intoleranz. Besser ist eine gemeinsame Erziehung. Voraussetzung sind Kindergärten und Schulen, die religiös und weltanschaulich neutral sind.

Also keine Bekenntniskindergärten und keine Bekenntnisschulen. Und nach Möglichkeit keine Kindergärten und Schulen in der Trägerschaft von Gemeinschaften mit religiösen oder weltanschaulichen Orientierungen. Dazu zählen Konfessionslosenverbände. Wenn ein solcher Verband einen eigenen Kindergarten oder eine eigene Schule gründen will, dann mag dahinter subjektiv die ernstgemeinte Absicht stehen, dort religiös und weltanschaulich neutral zu erziehen. Trotzdem werden Eltern zögern, ihre Kinder dort anzumelden, wenn sie nicht mit den Orientierungen des Verbandes sympathisieren. Weniger Bedenken werden sie haben, wenn die Neutralität von Kindergarten oder Schule dadurch beglaubigt wird, dass im Träger Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen zusammenarbeiten. Ein Grund für Konfessionslose, diese Zusammenarbeit zu suchen. Kindergärten und Schulen in der Trägerschaft von Konfessionslosenverbänden sollten allenfalls Notlösungen sein für den Fall, dass die Zusammenarbeit nicht möglich ist oder nicht zu befriedigenden pädagogischen Konzepten führt. Die gemeinsame Erziehung und Betreuung von Kindern aller Religionen und Weltanschauungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Erziehung zur Toleranz.
 

Ältere Schüler und Jugendliche

Mit zunehmendem Alter entwickeln Kinder die Fähigkeit zu sachlich begründeten Urteilen. Die Orientierung an Personen wird entbehrlich. Mündigkeit wird möglich.

Für sachlich begründete Urteile brauchen junge Menschen Informationen aller Art: über Fakten und Zusammenhänge, über Probleme und Lösungsmethoden, über Alternativen und Entscheidungskriterien, über Deutungen und Meinungen. Eltern und Schulen haben die Aufgabe, jungen Menschen Informationen anzubieten, entsprechend ihrem Auffassungsvermögen.

Eltern und Kinder haben enge und vielschichtige Beziehungen. Manchmal ist das eine gute Grundlage für offene Gespräche, manchmal aber werden offene Gespräche gerade dadurch schwierig, ja unmöglich. Im günstigen Falle können Eltern wertvolle Anregungen geben. Sie können auf die Fragen und Gedankengänge ihres Kindes individuell und ausführlich eingehen. Das Kind kann genau die Informationen und Anregungen bekommen, die es gerade braucht.

Aufgabe der Schule ist die Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung. Dazu gehören all die Informationen, die junge Menschen benötigen, um sich eine eigene Meinung zu bilden in Fragen der Philosophie, der Ethik, der Weltanschauung und der Religion. Für die ersten Schuljahre gibt es ein reiches Angebot an Themen, über die ein breiter Konsens besteht. Ältere Schüler können besser damit umgehen, dass unterschiedliche Meinungen aufeinanderprallen. Meinungsvielfalt wirkt weniger verwirrend; mehr und mehr wird sie als Herausforderung begriffen, als Chance, sich eine eigene Meinung zu bilden. Zum Beispiel in religiösen und in ethischen Fragen.

Über ethische Normen zu sprechen, ist heute schwierig. Wer Normen propagiert, setzt sich dem Verdacht aus, er wollte bevormunden und einengen. Oder er rede nur daher. Tatsächlich sind viele Normen mit Pathos verkündet, in der Praxis aber kaum beachtet worden. Auch Normen, die für die Zukunft der Schüler so wichtig sind wie das Recht auf Arbeit (Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN).

Trotzdem muss versucht werden, mit jungen Menschen über Normen zu sprechen. Den Antworten der Älteren mögen sie skeptisch gegenüberstehen, lernen können sie doch aus deren Fragen. „Welche Normen sind in unserem Interesse? Welche schützen unsere Freiheit, erweitern unsere Möglichkeiten, selbstgewählte Wege zu gehen? Welche fördern ein friedliches Zusammenleben und eine fruchtbare Zusammenarbeit? Und welche machen uns nur das Leben schwer?“ Wo dies Gespräch unterbleibt, da werden einengende Normen nicht einfach verschwinden. Vielmehr gewinnt leicht eine sehr einengende Norm die Oberhand: der Konformismus.

Ein Unterricht über Philosophie, Ethik, Weltanschauungs- und Religionskunde sollte nach Möglichkeit religiös und weltanschaulich neutral sein. Perfekt erreichen lässt sich das nicht. Lehrer sind Menschen, die ihre Überzeugungen, ihre Sympathien und ihre Antipathien haben. Es ist kaum zu erwarten, dass davon niemals das geringste im Unterricht zu spüren wäre. Außerdem enthält schon die Auswahl und Gewichtung der Themen eine Wertung: Was ist wichtig? Es gibt nicht immer objektive Kriterien, nach denen sich das im Einzelnen feststellen lässt. Der Ermessensspielraum wird – bewusst oder unbewusst – genutzt und gelegentlich überschritten werden.

Trotzdem vermittelt dieser Unterricht eine Vielfalt von Informationen. Sie bilden ein Gegengewicht gegen die Einseitigkeit dessen, was viele Schüler bei ihren Eltern und in deren Religionsgemeinschaft hören. Damit wird der Fremdbestimmung durch einseitige Information der Boden entzogen. Jeder Gedanke aus Philosophie oder Religion, von dem ein Schüler hört, bietet ihm die Chance, darüber nachzudenken, ob er sich diesen Gedanken zu eigen machen will.

Selbstverständlich muss ein solcher Unterricht für alle Schüler gleichermaßen da sein. Er kann Pflichtfach sein, Wahlfach oder Wahlpflichtfach als Alternative zu anderen religiös und weltanschaulich neutralen Fächern. Die Pflicht zur Teilnahme darf nicht davon abhängen, ob die Schüler einen Religionsunterricht besuchen oder nicht. Unterschiedliche Pflichtfächerkataloge verstoßen gegen das Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3 GG).

Religionsunterricht darf weder Pflichtfach noch Wahlpflichtfach sein. Denn jeder Schüler muss jederzeit die Möglichkeit haben, sich vom Religionsunterricht abzumelden. Und ebenso von jedem religiös geprägten Unterricht. Das ist unmöglich in Bekenntnisschulen, in denen nicht nur der Religionsunterricht, sondern der gesamte Unterricht und die Erziehung dem Geiste eines bestimmten Bekenntnisses entsprechen10. Ein Schulwechsel ist für die meisten Schüler unzumutbar.

Hier geht es nicht in erster Linie um die Trennung von Staat und Kirche, um staatliche oder private Schulen. Auch nicht um das Erziehungsrecht der Eltern; das ist kein Freibrief für Elternwillkür. In der Schule geht es vor allem um die Schüler. In Bekenntnisschulen sind sie einer fortwährenden religiösen Nötigung ausgesetzt. Das ist nicht zu rechtfertigen; auch dann nicht, wenn die Schüler irgendwann einmal ihrer Anmeldung bei der Bekenntnisschule zugestimmt haben. Religionsfreiheit ist ein unveräußerliches Menschenrecht.

Schüler brauchen Schulen, in denen dies Recht gewahrt wird. Sie brauchen Schulen, in denen der gesamte Pflicht- und Wahlpflichtunterricht religiös und weltanschaulich neutral ist. Das sollte für alle allgemeinbildenden Schulen der Fall sein, und für all die berufsbildenden Schulen, die für weltliche Berufe ausbilden. Achtung vor der Selbstbestimmung junger Menschen ist ein unerlässlicher Bestandteil der Erziehung zur Selbstbestimmung.
 

Anmerkungen

1 SGB VIII 1a, § 1 Absatz 1

2 so heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Der Mensch ist danach eine mit der Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung begabte Persönlichkeit ... Um seiner Würde willen muss ihm eine möglichst weitgehende Entfaltung seiner Persönlichkeit gesichert werden.“ (BVerfGE 5, 85 (204), zitiert nach: Erwin Fischer, „Volkskirche ade!“, S. 37).

3 Erwin Bartosch, „Der Inquisitor und sein Ketzer – Die Verschränkung von Religion und Sadomasochismus“, zu finden in:
„Religion auf der Couch“ von Anton Szanya (Hg.), S. 37

4 Sogar der (vergleichsweise liberale) Theologe Hans Küng schreibt: „Gott [...] kann nicht durch Mitmenschlichkeit ersetzt werden. Welcher Mensch wäre schon so ohne Grenzen und Fehler, dass er mir zum Gott, zum Gegenstand einer völlig unbedingten Liebe werden könnte.“
in: „Christ sein“, Kapitel C III 2, Seite 303 im dtv-Taschenbuch

5 aus: Joachim Kahl: „Das Elend des Christentums oder Plädoyer für eine Humanität ohne Gott“, S. 121, Reinbek 1968; zitiert nach: Erwin Fischer, „Trennung von Staat und Kirche“, 3. Auflage, S. 84;

6 „Evangelischer Erwachsenenkatechismus“, 5. Auflage, S. 1076

7 „Gotteslob“, Katholisches Gebet- und Gesangbuch, Bistum Hildesheim, S. 85

8 „Evangelischer Erwachsenen-Katechismus“, S. 1059: „Indem der Täufling auf den Namen Jesu getauft wird, wird er Christus übereignet. Christus ist nun sein Herr.“ „Katechismus der katholischen Kirche“, Absatz 1269: „Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist.“

9 „Meyers Enzyklopädisches Lexikon in 25 Bänden“, Band 3, Stichwort „Aufklärung“, S. 32 f.

10 Erwin Fischer, „Trennung von Staat und Kirche“, 3. Auflage, S. 116

 

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